Schöffenwahl für die Amtszeit 2024 bis 2028 in den Gemeinden des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unseren Gemeinden Kodersdorf, Horka, Neißeaue und Schöpstal Frauen und Männer, die am Landgericht und am Verwaltungsgericht in Görlitz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in den Gemeinden des Verwaltungsverbandes wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Klick hier für weiterführende Informationen …

Würdigung des Ehrenamtes 2023

In unserer Gemeinde Kodersdorf sind wir sehr froh und stolz über zahlreiche Menschen, die sich in unserem Ort im Ehrenamt ganz besonders engagieren und damit einen enormen Beitrag leisten, damit Kodersdorf lebenswert ist und bleibt. Diese vielen Aktivitäten von Ehrenamtlern sind Grund genug DANKE zu sagen. Leider musste die seit 2020 immer wieder vorgesehene Dankesveranstaltung auf Grund von Corona abgesagt werden. In diesem Jahr konnte diese schöne Tradition nun endlich wieder fortgeführt werden. Dem Aufruf bereits vor längerer Zeit folgend sind aus der Bürgerschaft von Kodersdorf sechs Vorschläge mit besonders engagierten Personen eingegangen. Am 19. Januar 2023 hat die würdigende Veranstaltung mit der Auszeichnung dieser ehrenamtlich Engagierten im feierlichen Rahmen im Ratssaal von Kodersdorf stattgefunden. Folgende Personen bzw. Institutionen sind ausgezeichnet worden:
Karl-Friedrich Roßmann (u.a. für die Erstellung der Chronik zur Entwicklung der Landwirtschaft in Kodersdorf), Uwe Bork (Präsident Karnevalclub Rengersdorf und Gemeinderat von Kodersdorf), Anja Förster (für die intensive Nachwuchsarbeit im Vereinssport beim SV Aufbau Kodersdorf), Andreas Flade (für sein besonderes Engagement bei der Freiwilligen Feuerwehr Kodersdorf), der Bläserchor der evangelischen Kirchengemeinde Kodersdorf und René Schumann (Er engagiert sich ganz besonders im Fußball – Jugendbereich des SV Aufbau Kodersdorf und als Schiedsrichter). Gemeinsam mit den Laudatoren hat Bürgermeister René Schöne an dem Abend viel Lob und anerkennende Worte für die zu Ehrenden gefunden und die Auszeichnungen vorgenommen. Nette Gespräche bei einem kleinen Imbiss haben den eindrucksvollen Abend anschließend ausklingen lassen.
Die schöne Tradition wird auch in der Zukunft fortgesetzt. An dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön allen Ehrenamtlern der Gemeinde Kodersdorf.

Grundsteuerreform – Wichtige Informationen!

Ab 01. Juli 2022 wird unter www.grundsteuer.sachsen.de das Grundsteuerportal Sachsen freigeschaltet. Bitte nutzen Sie ausschließlich diese kostenlose Abrufmöglichkeit für die von Ihnen benötigten Angaben aus dem Liegenschaftskataster (z.B. Flurstücksnummer, amtliche Fläche, Bodenrichtwert, Ertragsmesszahl).

Aktuelle Informationen halten wir für Sie über die Homepage des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße bereit.

 

Solarstrom vom Schuldach

Strom vor Ort produzieren, direkt auch dort verbrauchen und dadurch einen direkten Mehrwert schaffen – das ist das Ziel der Kodersdorfer Oberschule. Bei einem Treffen in Kodersdorf haben sich heute Ministerpräsident Michael Kretschmer, Detlef Neuhaus (Geschäftsführer SOLARWATT, Dresden), Kathrin Capitain (Schulleiterin der Oberschule Kodersdorf) und der Bürgermeister von Kodersdorf René Schöne über einen möglichen Weg der Umsetzung verständigt. Im Kern geht es darum, gemeinsam ein interessantes Projekt auf den Weg zu bringen, bei dem durch Photovoltaikanlagen auf den Gebäudedächern der Oberschule Strom erzeugt wird, um diesen gleich vor Ort in der Schule zu verbrauchen. Gleichzeitig kann SOLARWATT sich vorstellen, die Schülerinnen und Schüler in einem Schulprojekt zum Thema „Solartechnik“ im Allgemeinen zu begleiten, aber auch die jeweils praktischen, technischen und baulichen Umsetzungen an der Oberschule zu erläutern.
Ministerpräsident Michael Kretschmer sprach von einem „spannenden und interessanten Schulprojekt für Kodersdorf“ und einer „guten Möglichkeit und Chance, neben der theoretischen Wissensvermittlung zu nachhaltiger Energieerzeugung gerade auch durch die praktische Umsetzung vor Ort junge Menschen an das Thema heranzuführen“.
Bürgermeister René Schöne freut sich auf die intensive Zusammenarbeit mit SOLARWATT. „Es wird ja nicht nur die Umsetzung an der Oberschule interessant. Ich denke auch gerade daran, den Schülerinnen und Schülern die Stromerzeugung und den tagaktuellen Verbrauch in digitaler Anschauung im Unterricht zu vermitteln“.
Die zukünftigen Partner sind sich einig, das Projekt sorgsam vorzubereiten sowie zeitnah nach den Möglichkeiten praktisch umzusetzen und zum Erfolg zu führen.

Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine

Ab sofort können Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge aus der Ukraine sowie weitere Hilfsangebote über die Internetseite https://ukraine-goerlitz.de/ an den Landkreis Görlitz gemeldet werden. 

Auch telefonisch unter 03581 3290188 oder per E-Mail an hilfe@ukraine-goerlitz.de können entsprechende Unterstützungsangebote abgegeben werden.

 

Der Landkreis Görlitz bereitet sich intensiv auf die Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten vor und befindet sich im engen Austausch mit dem Freistaat Sachsen, der Bundespolizei, den Städten und Gemeinden sowie dem Landkreis Zgorzelec um die weitere Koordinierung abzustimmen.

Landrat Bernd Lange versichert: „Unsere gesellschaftliche Aufgabe ist es, den ankommenden Flüchtlingen schnell und unkompliziert zu helfen. Die Landkreisverwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, alle notwendigen Vorkehrungen für eine schnelle Unterbringung zu treffen, entsprechende Kapazitäten zur Verfügung zu stellen und wichtige Kontakte zu vermitteln.“

Eine Prognose zur Anzahl der im Landkreis Görlitz zu erwartenden Flüchtlinge kann derzeit nicht getroffen werden.

Infobox zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV Sachsen

Die Bereitschaftspraxen der KV Sachsen – Ihre Anlaufstellen, wenn Ihre Arztpraxis geschlossen hat:
Bereitschaftspraxen werden oft auch als „Portalpraxen“ bezeichnet und dienen der Behandlung von Patienten mit nicht lebensbedrohlichen Beschwerden, die normalerweise tagsüber eine Arztpraxis aufsuchen würden, deren Behandlung aber aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Praxisöffnungstag warten kann.
Telefonisch ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der kostenfreien bundeseinheitlichen Rufnummer 116  117 erreichbar. Weitere Informationen zu den Bereitschaftspraxen in Ihrer Region finden Sie unter folgendem Link auf der Internetpräsenz der KV Sachsen:
www.kvsachsen.de > Bürger > Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Bei lebensbedrohlichen Symptomen, z. B. Bewusstlosigkeit, akuten Blutungen, starken Herzbeschwerden, schweren Störungen des Atemsystems, Komplikationen in der Schwangerschaft, Vergiftungen, ist der Rettungsdienst unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 112 zuständig.
Damit die Wartezeiten akut erkrankter Personen nicht unnötig verlängert werden, sind die Bereitschaftspraxen keine Anlaufstellen zur ausschließlichen Ausstellung von Wiederholungsrezepten oder Folgebescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit. Unbedingt zu beachten ist, dass Bereitschaftspraxen keine Anlaufstellen für Personen mit Verdacht auf COVID-19 sind.

Presseinfo zur aktuellen Lage der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Görlitz

Pressemitteilung
https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=18699&art_param=810 (vollständig veröffentlichte Allgemeinverfügung)
Mit der Bekanntmachung vom 19. Januar 2022 und dem heutigem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Festlegung der Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet) in den Landkreisen Görlitz und Bautzen gilt ab 20. Januar 2022 folgende Anordnung:
Die Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet) umfasst den gesamten Landkreis Görlitz.
Das heißt die weiteren speziellen Anordnungen für die Sperrzone II gelten für den vollständigen Landkreis Görlitz.
Auf Einschränkungen in forst- und landwirtschaftlichen Bereichen wird weiterhin verzichtet.
Bei entsprechendem Erfordernis können aber durch die Landesdirektion Sachsen  notwendige Anordnungen getroffen werden. Hunde dürfen im Gefährdeten Gebiet außerhalb befriedeter Grundstücke nicht frei herum laufen (Leinenzwang). Ausnahmen gibt es nur für jagdlich oder dienstlich geführte Hunde.
Die Errichtung wildschweinsicherer Absperrungen bzw. Zäunungen ist zu dulden.
Die Jagd auf alle Arten von Wild, auch auf Wildschweine, ist in der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) mit folgenden Einschränkungen gestattet: Der Einsatz von Jagdhunden zum Stöbern sowie von Jagdhelfern (Treibern) zur aktiven Beunruhigung des Wildes ist dem örtlich zuständigen Landratsamt unter Verwendung des vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Formulars mindestens zwei Werktage vor Durchführung der Jagd anzuzeigen.
Das Verbringen von lebenden Wildschweinen, in der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) erlegten Wildschweinen bzw. von frischem Wildschweinefleisch, Wildschweinefleischerzeugnissen und sonstigen Neben- und Folgeprodukten innerhalb und aus der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) heraus ist verboten.
Nicht verboten wird das Verbringen vom Erlegungsort zur Entsorgung an einen vom örtlich zuständigen Landratsamt bestimmten Kadaversammelpunkt oder direkt in eine Wildkammer, die innerhalb der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) liegt.
Die Aneignung von Schwarzwild ist ausschließlich für den Verbrauch im eigenen Haushalt gestattet. Die Probenahme für die ASP- und Trichinenuntersuchung und die Abgabe der Proben kann nur bei dem für den Erlegungsort zuständigen LÜVA erfolgen. Bis zum Vorliegen der negativen Ergebnisse muss das erlegte Stück Schwarzwild einschließlich des Aufbruchs in der entsprechenden Kühleinrichtung des Jägers innerhalb der Sperrzone II verbleiben.
Bei Nichtaneignung von erlegtem Schwarzwild wird der Tierkörper nach entsprechender Meldung an das Veterinäramt durch den Landkreis geborgen, beprobt und entsorgt.
Für tot aufgefundene Wildschweine gilt dies ebenso.
Die Meldungen sollten durch den Jäger oder den Jagdausübungsberechtigten per Mail oder telefonisch unter folgenden Angaben erfolgen:

  • erlegt, Fall- oder Unfallwild
  • wann und wo, unter Angabe der Reviernummer und möglichst den Koordinaten
  • Altersklasse, Gewicht, Geschlecht
  • Name und ein Kontakt für evtl. notwendige Unterstützung bei der Bergung
  • ggf. abweichender Empfänger der Aufwandsentschädigung

Meldungen von Kadaverfunden durch Dritte erfolgen an den zuständigen Revierverantwortlichen (JAB). Bei dessen Nichterreichbarkeit oder in Unkenntnis des JAB kann auch die Polizei direkt über derartige Funde informiert werden. Diese wiederum informiert den JAB oder das Veterinäramt über den Fund.
Aufwandsentschädigungen für erlegtes und nicht angeeignetes Schwarzwild sowie für Fall- und Unfallwild werden gem. Ziffer 7 der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 20. Oktober 2020, in der jeweils geltenden Fassung, gezahlt.
Detailliertere und aktualisierte Verfahrensabläufe werden der Jägerschaft des Landkreises zeitnah mit einem separaten Info-Schreiben mitgeteilt.
Es werden auch nach wie vor keine Hausschweine tierseuchenrechtlich getötet, wenn der Virus bei einem Wildschwein nachgewiesen wird. Allerdings gibt es auch spezielle Regelungen und große Einschränkungen bei der Haltung von Hausschweinen:

  • jede Schweinehaltung ist dem zuständigen Veterinäramt grundsätzlich anzuzeigen
  • Auslauf- und Freilaufhaltungen von Schweinen sind in der Sperrzone II verboten
  • die Verbringung der Schweine innerhalb des Landkreises, also der Sperrzone II, bzw. die Verbringung aus der Sperrzone heraus ist verboten, Ausnahmen unterliegen der Genehmigungspflicht durch den Landkreis (Veterinäramt)
  • daraus folgt auch das Verbot von Neu- bzw. Wiedereinstallungen

Frisches Schweinefleisch oder Schweinefleischerzeugnisse, einschließlich Tierdarmhüllen, sowie tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, die von Schweinen gewonnen worden sind, die in einem Betrieb gehalten worden sind, der in der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) gelegen ist, dürfen nicht aus der Sperrzone II verbracht oder ausgeführt werden. Das örtlich zuständige Landratsamt kann nach den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 Ausnahmen für das Verbringen genehmigen.
Die Aufgaben des Landkreises bestehen weiterhin in der Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung des Neu- und Wiedereintrags des ASP-Virus aus Polen, der Dezimierung der Schwarzwildpopulation, dem Suchen und Entsorgen von seuchenverdächtigen Materialien, insbesondere Schwarzwildkadavern und der Überwachung der Biosicherheit unserer gewerblichen Schweinehaltungen zur Verhinderung des Viruseintrags in die Hausschweinbestände.
Darüber hinaus wird der Landkreis weiterhin sehr eng mit der Jägerschaft, Land- und Forstwirtschaft sowie den Kommunen zusammenarbeiten, um die möglichst reibungslosen Umsetzungen der durch den Freistaat verfügten Anordnungen und Maßnahmen zu gewährleisten.

Partnerschaftliche Begegnung in Wegliniec

Nach über einem Jahr haben sich Bürgermeister Renè Schöne und Bürgermeister Mariusz Wieczorek aus Wegliniec wieder getroffen und werden im kommenden Jahr die deutsch-polnischen Aktivitäten miteinander wieder beleben. Wie sich René Schöne bei einer kurzen Stippvisite überzeugen konnte, hat sich in der Zwischenzeit in Wegliniec so einiges getan.  Verschiedene Straßenprojekte und eine neue Kindertagesstätte wurden gebaut. Im Gespräch haben sich beide Bürgermeister dafür ausgesprochen, in der Zukunft wieder weitere gemeinsame Aktivitäten und Projekte anzugehen. Das nächste Zusammentreffen soll auf gar keinen Fall so lange dauern, sind sich beide einig.

Einweihung des gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses in Särichen

Ein Jahr nach der Grundsteinlegung konnte am 24. September das neue Feuerwehrgerätehaus in Särichen durch die Bürgermeister von Kodersdorf und Horka, René Schöne und Christian Nitschke, offiziell für die beiden Ortswehren von Särichen und Mückenhain seiner Bestimmung übergeben werden. Dank „interkommunaler Zusammenarbeit“ der Gemeinden konnte dieses Vorhaben realisiert werden. Dabei wurden für das gemeinsame Feuerwehrgerätehaus, bei 90prozentiger Förderung durch den Freistaat Sachsen, circa 1 Millionen Euro verbaut. Ungefähr 100.000 Euro des Neubaus sowie die Kosten des Abrisses der alten Scheune, die vorher dort stand, mussten beide Gemeinden beisteuern. Das neue Feuerwehrgerätehaus ist ein wirkliches Schmuckstück geworden, wie man sich selbst vor Ort überzeugen konnte – sehr gut angelegtes Geld. Auf ein schönes Miteinander – Gut Wehr!