Information zur Beantragung von Dokumenten im Einwohnermeldeamt |
Ab dem 1. Mai 2025 gelten neue Anforderungen von Lichtbildern bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen. |
Es dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Diese werden entweder durch einen zertifizierten Fotodienstleister erstellt und via QR-Code an die Behörde übermittelt oder in der Behörde selber aufgenommen. Aufgrund technischer Verzögerungen kann die zeitgerechte Inbetriebnahme im Einwohnermeldeamt nicht wie geplant stattfinden, um die Fotoaufnahmen Vorort zu gewährleisten. Das Bundesministerium des Innern hat jedoch eine Übergangslösung genehmigt. Demnach wird die Einreichung von papiergebundenen Lichtbildern weiterhin akzeptiert, bis die neuen technischen Systeme vollständig in Betrieb genommen wurden, spätestens jedoch bis 31. Juli 2025. Dies bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger auch nach dem 01. Mai 2025 die Möglichkeit haben, Lichtbilder in Papierform einzureichen. |
Aktuelle Meldungen
halbseitige Sperrung auf Höhe Bergstraße 17, Kodersdorf
Straßeninstandsetzungsmaßnahme Lindenstraße
Öffnungszeiten
Am Freitag, dem 2. Mai 2025 (Freitag nach Tag der Arbeit) ist die Gemeinde Kodersdorf nicht besetzt.
Praxisräume zu vermieten
Im neugeschaffenen Dienstleistungs- und Versorgungszentrum in Kodersdorf (Straße der Einheit 79) werden ab 01. Juli 2024 Praxisräume, vorzugsweise für die medizinische Versorgung (Allgemeinmedizin bzw. Kinderarzt), vermietet.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Kodersdorf Tel. (035825) 5252 oder
per E-Mail: info@gemeinde-kodersdorf.de .
Drohnenbefliegung über Kodersdorf
Ankündigung von Vermessungsarbeiten mittels Vermessungsdrohne
Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, führt in der Gemeinde Kodersdorf seit 23. September 2024 Vermessungsarbeiten mit einem Unmanned Aerial Vehicle (UAV, umgangssprachlich „Drohne“) durch. Die Befliegungen dienen der Gewinnung von Vermessungsdaten zur Aktualisierung des Gebäudebestands des Liegenschaftskatasters und deren Abgleich und Harmonisierung mit den amtlichen topographischen Kartenwerken.
Die Mitarbeiter des Amtes für Vermessungswesen und Flurneuordnung sind nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636) befugt, zur Erledigung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen.
Mit der öffentlichen Bekanntgabe sind alle Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer von Grundstücken über die Durchführung dieser Arbeiten unterrichtet (vgl. § 5 Abs. 2 SächsVermKatG).
Eingebrachte Vermessungs- und Grenzmarken sind nach § 6 Abs. 1 SächsVermKatG vom Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer auf ihren Flurstücken oder an ihren Anlagen ohne Entschädigung zu dulden und Handlungen, die deren Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigen können, sind zu unterlassen. Zuwiderhandlungen sind ordnungswidrig und können nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 SächsVermKatG mit einer Geldbuße geahndet werden.
halbseitige Sperrung auf Höhe Straße der Einheit 21a, Kodersdorf
Wir informieren über eine geplante halbseitige Sperrung des Verkehrs sowie eine Gesamtsperrung des Gehwegs auf Höhe der Straße der Einheit 21a, Kodersdorf auf Grund von Arbeiten zur Kabelverlegung.
Geplant sind diese Arbeiten ab 21.03.2025 bis 11.04.2025.
Der Standort kann dem Beitragsbild entnommen werden.
Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien ab 01.01.2025
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
Die neue EU-Verordnung zur Altkleiderentsorgung hat in der Bevölkerung viele Fragen aufgeworfen und für Verwirrung gesorgt.
BTV Lohsa hat diesbezüglich einige Informationen zusammen getragen. Klicken Sie hierzu bitte auf das Beitragsbild.
Hier klicken für die Pressemitteilung des Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V…
AKTIONSTAG am 05.04.2025, ab 09:00 Uhr
Am 05. April 2025 wollen wir gemeinsam die 4. Müllsammelaktion in Kodersdorf starten.
Der Startschuss erfolgt um 09:00 Uhr auf dem Bauhofgelände der KoIS gGmbH (Straße d. Einheit 77, Kodersdorf).
Wir bitten diejenigen, die helfen möchten, um eine kurze Anmeldung (Tel. 035825/5252 od. konzept@gemeinde-kodersdorf.de).
Wir freuen uns über viele helfende Hände!
Gesamtsperrung der Verkehrsstrecke zwischen Thiemendorf und Wiesa (K 8456)
Das Landratsamt Görlitz informiert über eine geplante Gesamtsperrung der Verkehrsstrecke zwischen Thiemendorf und Wiesa (K 8456) auf Grund von Baumpflege- und Bankettregulierungsarbeiten.
Geplant sind diese Arbeiten ab 03.03.2025 bis 21.03.2025, zwischen 07:30 Uhr – 15:00 Uhr (Mo-Fr).
Die Umleitung erfolgt über die S 122 Nieder Seifersdorf – S 122 Jänkendorf – B 115 Niesky – B 115 Kodersdorf. (Gegenrichtung analog)
Dem Linienverkehr wird die ungehinderte Durchfahrt ermöglicht.