Öffentliche Ausschreibung eines bebauten Wohngrundstücks – Am Bahnhof 8, 02923 Kodersdorf OT Kodersdorf-Bahnhof

 

Die Gemeinde Kodersdorf schreibt ein bebautes Wohngrundstück (ehem. Fabrikantenvilla nebst Nebengebäude) im Ortsteil Kodersdorf-Bahnhof, Am Bahnhof 8, 02923 Kodersdorf, zum Verkauf aus.

Das Mindestgebot (Verkehrswert) für das bebaute Wohngrundstück beträgt  31.000,00 €.

Genauere Informationen zur öffentliche Ausschreibung finden Sie HIER.

Informationen des Einwohnermeldeamtes

Information zur Beantragung von Dokumenten im Einwohnermeldeamt
Ab dem 1. Mai 2025 gelten neue Anforderungen von Lichtbildern bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen.
Es dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Diese werden entweder durch einen zertifizierten Fotodienstleister erstellt und via QR-Code an die Behörde übermittelt oder in der Behörde selber aufgenommen. Aufgrund technischer Verzögerungen kann die zeitgerechte Inbetriebnahme im Einwohnermeldeamt nicht wie geplant stattfinden, um die Fotoaufnahmen Vorort zu gewährleisten. Das Bundesministerium des Innern hat jedoch eine Übergangslösung genehmigt. Demnach wird die Einreichung von papiergebundenen Lichtbildern weiterhin akzeptiert, bis die neuen technischen Systeme vollständig in Betrieb genommen wurden, spätestens jedoch bis 31. Juli 2025. Dies bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger auch nach dem 01. Mai 2025 die Möglichkeit haben, Lichtbilder in Papierform einzureichen.

 

Drohnenbefliegung über Kodersdorf

Ankündigung von Vermessungsarbeiten mittels Vermessungsdrohne

Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, führt in der Gemeinde Kodersdorf seit 23. September 2024 Vermessungsarbeiten mit einem Unmanned Aerial Vehicle (UAV, umgangssprachlich „Drohne“) durch. Die Befliegungen dienen der Gewinnung von Vermessungsdaten zur Aktualisierung des Gebäudebestands des Liegenschaftskatasters und deren Abgleich und Harmonisierung mit den amtlichen topographischen Kartenwerken.

Die Mitarbeiter des Amtes für Vermessungswesen und Flurneuordnung sind nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636) befugt, zur Erledigung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen.

Mit der öffentlichen Bekanntgabe sind alle Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer von Grundstücken über die Durchführung dieser Arbeiten unterrichtet (vgl. § 5 Abs. 2 SächsVermKatG).

Eingebrachte Vermessungs- und Grenzmarken sind nach § 6 Abs. 1 SächsVermKatG vom Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer auf ihren Flurstücken oder an ihren Anlagen ohne Entschädigung zu dulden und Handlungen, die deren Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigen können, sind zu unterlassen. Zuwiderhandlungen sind ordnungswidrig und können nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 SächsVermKatG mit einer Geldbuße geahndet werden.

Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien ab 01.01.2025

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
Die neue EU-Verordnung zur Altkleiderentsorgung hat in der Bevölkerung viele Fragen aufgeworfen und für Verwirrung gesorgt.

BTV Lohsa hat diesbezüglich einige Informationen zusammen getragen. Klicken Sie hierzu bitte auf das Beitragsbild.

Hier klicken für die Pressemitteilung des Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V…

Gemeindeentwicklungskonzept ist erstellt

Nach intensiver Erarbeitung und reger Beteiligung unserer Einwohner ist das Gemeindeentwicklungskonzept der Gemeinde Kodersdorf mit der Schlussfassung durch die KEM (Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH) finalisiert und hier zur Einsicht (Klick hier …).
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des  von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.

Start für die Haltestelle der Zukunft

Als erste und bisher einzige Gemeinde im Landkreis Görlitz wirken wir gemeinsam mit der ENO mbH an diesem zukunftsweisenden Mobilitätsprojekt mit. Wir wollen dadurch den ÖPNV fördern und nachhaltige Mobilitätsangebote im ländlichen Raum vernetzen.
Die Umsetzung soll bis 2025 erfolgen. Basisausstattung: Barrierefreiheit, Beleuchtung, digitale Infostelle, digitale Fahrgastinfo, Fahrradständer + Überdachung, WLAN, Müllbehälter, Sitzmöglichkeiten + Personenunterstand. Zusatzausstattung: Schließfächer inkl. E-Bike-Ladestation, Fahrradreparaturstation, Station, Echtzeit-Auskunft, Info-Taster mit Blindenschrift. Das in Kodersdorf ansässige E-Scooter Unternehmen hat großes Interesse gezeigt, diesen Verleih auch im ländlichen Raum zu installieren und sehen eine Chance für ihre Geschäftsidee. Mit dem Förderbescheid sollen die Mobilitätsformen ÖPNV, Rad-, E-Scooter- und Fußgängerverkehr sowie künftig das entstehende Bürgerbus-System stärker miteinander verbunden werden.
Der regionale Zweckverband Zvon realisiert das digitale System für die Vernetzung der Verkehrsangebote. Die Gemeinde Kodersdorf beteiligt sich am Strukturwandelprojekt WALEMObase, um die weitere Vernetzung in Richtung automatisiertem Fahren zu fördern. In Zusammenarbeit mit der TU Dresden setzen wir auch weiterhin auf das Mobilitätsprojekt KOMBI (Kodersdorfer Mobilität), bei der der automatisierte Verkehr (Fahren ohne Fahrer) auf dem Land erprobt wird. Die Projekte KOMBI, Bürgerbus sowie Lausitz-Haltestelle sollen in Zukunft in unserer Gemeinde zusammenspielen. „Lausitz-Haltestelle“ – Die Zukunft der Mobilität beginnt in Kodersdorf.

Mit erneuerbaren Energien hin zur klugen Wärmeversorgung

Die Kommunale Wärmeplanung bietet auch Vorteile für kleine Gemeinden und damit für ihre Bürger.  Detaillierte Bestands- und Potenzialanalyse als Grundlage für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen, die auf erneuerbare Energien setzen.  Eine strategische Planung der zukünftigen Wärmeversorgung schafft erst die Möglichkeit, regionale Potenziale zu nutzen und sie in Form eines ganzheitlichen Vorgehens für das Gemeindegebiet langfristig zu optimieren.  Zum Kickoff ,,Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Kodersdorf“ trafen sich die Vertreter der Sachsen Energie und seecon – Ingenieure in Kodersdorf im Ratssaal.