Seniorennachmittag – 04. März 2026, 14:30 Uhr

Liebe Seniorinnen und Senioren,

die Gemeinde Kodersdorf lädt herzlich ein zum Seniorennachmittag am

Mittwoch, 04. März 2026, um 14:30 Uhr

in das Backhaus der Gemeinde Kodersdorf, Straße der Freundschaft 1, 02923 Kodersdorf.

Zum Einstieg in den Nachmittag möchten wir Ihnen gern in einer kurzen Präsentation das neue Mobilitätsportal für den ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr) aus dem Projekt Prima+ÖV vom Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) vorstellen sowie einen kleinen Ausblick auf die Vorhaben der Gemeinde im Jahr 2026 und mögliche weitere Veranstaltungen für Senioren geben. Darüber hinaus freuen wir uns auf einen geselligen Austausch und gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen.

Die Teilnehmerzahl ist aufgrund eingeschränkter Platzkapazitäten auf 25 Personen begrenzt. Eine vorherige Anmeldung ist daher erforderlich. Ihre Anmeldung nehmen wir gern per Telefon unter 035825/5252 oder per E-Mail an info@gemeinde-kodersdorf.de entgegen.

Wir freuen uns sehr auf Ihr Kommen und einen schönen gemeinsamen Nachmittag.

Amtliche Feststellung der Geflügelpest im Landkreis Görlitz – LÜVA erlässt Allgemeinverfügungen

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Görlitz informiert über einen Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelhaltungsbetrieb in der Gemeinde Hohendubrau. Nach dem, am 9. Januar 2026, eingegangenen abschließenden Befund des Nationalen Referenzlabors des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) und zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest wurden zwei Allgemeinverfügungen erlassen.

Demnach wird die sofortige Aufstallung – die Haltung von Geflügel (ausgenommen sind Tauben und Laufvögel) in geschlossenen Ställen und geschlossenen überdachten Ausläufen – auf dem kompletten Gebiet des Landkreises Görlitz nördlich der Bundesautobahn BAB 4 sowie im südlichen Teil an allen großen Gewässern und einschließlich des jeweils umlaufenden Gewässerrandstreifens von 500 Metern Breite angeordnet. Konkret betroffen sind der Berzdorfer See, der Olbersdorfer See sowie die Neiße. Zudem gilt ab morgen, 10. Januar 2026 im gesamten Landkreis Görlitz ein Verbot von jeglichen Veranstaltungen mit Geflügel und gehaltenen Vögeln. Dazu zählen Ausstellungen, Märkte, Schauen und Wettbewerbe.

Die Allgemeinverfügung zum Veranstaltungsverbot (PDF, nicht barrierefrei) bzw. zur Aufstallung (PDF, nicht barrierefrei) sowie eine Karte (PDF, nicht barrierefrei) mit den betroffenen Aufstallungsgebieten sind auch auf der Internetseite des Landkreises Görlitz einsehbar.

Azubi-Speed-Dating 2026 im Landkreis Görlitz – Nachwuchskräfte in 10 Minuten kennenlernen!

Der Landkreis Görlitz lädt Unternehmen herzlich zum Azubi-Speed-Dating 2026 ein – einer effizienten Recruiting-Veranstaltung zur Besetzung freier Ausbildungsplätze für das Ausbildungsjahr 2026. Ziel ist es, Betriebe und ausbildungsinteressierte Jugendliche unkompliziert, direkt und persönlich zusammenzubringen. Veranstaltet wird das Azubi-Speed-Dating von den Kooperationspartnern Landkreis Görlitz, Agentur für Arbeit Bautzen, Jobcenter Landkreis Görlitz, Industrie- und Handelskammer Dresden sowie der Handwerkskammer Dresden. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, Unternehmen aktiv bei der Gewinnung qualifizierter Nachwuchskräfte zu unterstützen.

Effizientes Kennenlernen in kurzer Zeit:

Das Azubi-Speed-Dating bietet Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von zehn Minuten pro Gespräch interessierte Jugendliche kennenzulernen und einen ersten Eindruck von deren Motivation, Interessen und beruflichen Vorstellungen zu gewinnen. Nach jeder Gesprächsrunde wechseln die Bewerberinnen und Bewerber zum nächsten Unternehmen. So können Betriebe innerhalb von drei Stunden bis zu zwölf Gespräche führen. Die Jugendlichen haben die Möglichkeit, ihre Gesprächstermine vorab zu buchen oder spontan an der Veranstaltung teilzunehmen. Ziel der kurzen Gespräche ist es, Interesse zu wecken und im besten Fall ein weiterführendes Vorstellungsgespräch im Unternehmen zu vereinbaren – mit der Perspektive auf einen Ausbildungsplatz.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Persönliche Gespräche mit ausbildungsinteressierten Jugendlichen
  • Zeitlich effizientes, kostenfreies und strukturiertes Recruiting-Format
  • Direkte Präsentation des Unternehmens und der Ausbildungsangebote
  • Geringer Zeitaufwand bei hoher Reichweite
  • Aktive Ansprache motivierter Nachwuchskräfte

Wann und wo?

Das Azubi-Speed-Dating 2026 findet an drei Standorten im Landkreis Görlitz statt und bietet Unternehmen die Möglichkeit, an einem oder mehreren Terminen teilzunehmen. So erreichen Betriebe eine große Auswahl an potenziellen Auszubildenden aus der Region.

Datum: 17.03.2026
Uhrzeit: 14:00 – 17:00 Uhr
Adresse: Bruno-Bürgel-Oberschule, Lutherstraße 22, 02943 Weißwasser/O.L.

Datum: 17.03.2026
Uhrzeit: 14:00 – 17:00 Uhr
Adresse: Oberschule an der Weinau, Weinauallee 1, 02763 Zittau

Datum: 19.03.2026
Uhrzeit: 14:00 – 17:00 Uhr
Adresse: Oberschule Innenstadt, Elisabethstraße 13, 02826 Görlitz

Jetzt teilnehmen und Fachkräfte von morgen sichern! Unternehmen, die noch Auszubildende für das Jahr 2026 suchen, sollten diese Chance nicht verpassen. Das Azubi-Speed-Dating ist eine ideale Gelegenheit, sich als attraktiver Ausbildungsbetrieb zu präsentieren und frühzeitig qualifizierte Nachwuchskräfte zu gewinnen. Sichern Sie sich Ihre Fachkräfte von morgen – wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Melden Sie sich bei Interesse bis zum 16. Februar 2026 an und senden das Anmeldeformular (PDF, nicht barrierefrei) und ihren Unternehmenssteckbrief (PDF, nicht barrierefrei) an insider@wirtschaft-goerlitz.de

Tierbestandsmeldung 2026

Sehr geehrte Tierhalterinnen und Tierhalter,

bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalterin und Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.

Weitere Informationen finden Sie HIER (PDF, nicht barrierefrei).

Breitbandausbau in Kodersdorf

Liebe Grundstückseigentümer/innen der Gemeinde Kodersdorf,

es geht weiter mit dem geförderten Breitbandausbau in Kodersdorf. In der Zeichnung können Sie erkennen, welche Ausbaupunkte (Grundstücke), die noch nicht an das Glasfasernetz angeschlossen sind, voraussichtlich im kommenden Jahr angeschlossen werden. Hierzu werden wir mit dem Landkreis Görlitz und der von ihm beauftragen Glasfaser Plus GmbH Gespräche über das wie, das wann und zu welchem Zeitpunkt eine Einwohnerversammlung stattfindet, führen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Einhaltung der Öffnungszeiten und Anmeldung bei vereinbarten Terminen im Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße

gilt ab 1. November 2025

Werte Besucherinnen und Besucher,

wir informieren Sie über die neuen Regelungen zur Einhaltung der Öffnungszeiten im Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße:

Außerhalb der Öffnungszeiten ist eine vorherige Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter zwingend erforderlich. Für den Zutritt zum Termin ist die Anmeldung über die Hausklingel notwendig. Bitte melden Sie sich mit Namen, dem zuständigen Sachbearbeiter und einem Stichwort zum jeweiligen Sachverhalt an.

Ablauf beim Einlass:
1. Anmeldung über die Hausklingel
2. Prüfung des Termins
3. Einlass außerhalb der Öffnungszeiten nur zum vereinbarten Termin

Vorteile:
Verlässliche Planung und sichere Kapazitätsgrenze
Keine Wartezeiten

Mit Ihrem Verständnis für diesen Ablauf, ist der Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße gerne auch außerhalb der Öffnungszeiten für Sie da.

Ansprechpartner bei Fragen: Sekretariat, +49 (0)35825 700-0

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße.

 

Weitere Onlineformulare ab sofort verfügbar

Der Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße stellt bereits einige Verwaltungsformulare online unter Verwaltungsverband > Formulare zur Verfügung.

Bürgerinnen und Bürger können diese Formulare direkt am Bildschirm ausfüllen und digital übermitteln – schnell, unkompliziert und ortsunabhängig.

Zum Beispiel An- oder Abmeldung eines Hundes, Antrag auf Baumfällung oder Anzeige eines Lagerfeuers – viele Anliegen lassen sich nun bequem online erledigen.

Wir laden Sie herzlich ein, diesen neuen Service zu nutzen.

Digitale Passbilder ab 01.08.2025 verpflichtend

Ab dem 01. August 2025 dürfen im Einwohnermeldeamt ausschließlich digitale Passbilder für Personalausweise und Reisepässe verwendet werden. Papierbasierte Passbilder werden ab diesem Datum nicht mehr akzeptiert.

Digitale Lichtbilder können entweder direkt im Amt über ein integriertes Aufnahmesystem (Kosten: 6,00 Euro) oder durch einen zertifizierten Fotodienstleister erstellt und per QR-Code (Fotocloud) übermittelt werden.

Die Umstellung erfolgt auf Grundlage einer bundesweiten Regelung zur Verbesserung der Fälschungssicherheit. Für Fragen steht das Einwohnermeldeamt gern zur Verfügung.

Giftiges Jakobskreuzkraut auf dem Vormarsch

Ab Anfang Juni fallen insbesondere an den Straßenrändern sowie auf Brachen die gelben Blüten des Jakobskreuzkrautes auf.

Warum ist Jakobskreuzkraut gefährlich?

Das einheimische Jakobskreuzkraut (Senecio jacobea) und andere Kreuzkräuter – auch als Greiskräuter genannt – sind wegen ihrer giftigen Pyrrolizidin-Alkaloide besonders für Pferde und Rinder gefährlich. Aufgenommene Alkaloide führen zu irreversiblen Leber- und Stoffwechselschäden. Giftig ist die gesamte Pflanze; die Blüten weisen die höchste Konzentration der Alkaloide auf. Junge Pflanzen enthalten schon giftige Alkaloide aber noch nicht so viele Bitterstoffe und werden insbesondere von jungen und unerfahrenen Tieren gefressen. Auch in verwelkten und getrockneten Pflanzen bleibt die Toxizität erhalten. Während erfahrene Tiere auf der Weide Kreuzkräuter in der Regel meiden, können sie die Pflanzen im Heu oder silierten Futter nicht erkennen und aussortieren.

Wie erkenne ich die Pflanze?

Die Kreuzkräuter gehören zur Familie der Korbblütler. Das Jakobskreuzkraut ist eine zweijährige Pflanze, die insbesondere bei der Störung ihres Wachstums (z. B. häufige Mahd) auch mehrjährig wachsen und jedes Jahr zur Blüte kommen kann. Sie wächst von 30 – 120 cm hoch. Im ersten Jahr bildet sie eine Rosette mit löwenzahnähnlichen Blättern und lagert in den Wurzeln Reservestoffe ein. Im zweiten Jahr schiebt sie den Blütenstängel. Die Blüten stehen in Körbchen als Doldentraube mit meist 15 – 20 goldgelben Blütenköpfen mit einem Durchmesser von etwa 1,5 bis 2 cm. Während das Frühlingskreuzkraut im April beginnt zu blühen, ist die Hauptblütezeit von Jakobskreuzkraut von Juni bis September.

Zu sehen sind die unteren Laubblätter des Jakobskreuzkrauts. Sie sind leierförmig mit mäßig großem Endabschnitt. Die Blätter des Frühlingskreuzkrauts sind beidseitig dicht spinnwebig-wollig behaart.
Jakobskreuzkraut: die unteren Laubblätter sind leierförmig mit mäßig großem Endabschnitt.

© PSD Brandenburg, C. Tümmler

 

Frühlingskreuzkraut: Blätter beidseitig dicht spinnwebig-wollig behaart.

© LfULG, C. Miersch

Bevorzugt werden sonnige und eher trockene Standorte mit sandigen und lehmigen Böden. Auf Äckern tritt es aufgrund seines mehrjährigen Entwicklungszyklus sehr selten auf, kann aber extensive Wiesen und Weiden sowie Stilllegungsflächen schnell aus der Samenbank besiedeln. Im Boden baut die Pflanze ein Samenpotenzial mit bis zu 25 Jahre keimfähigen Samen auf.

Das Jakobskreuzkraut kann mit gelbblühendem Johanniskraut, dem Rainfarn oder dem Wiesen-Pippau verwechselt werden.


Die Blätter von Jacobskreuzkraut sind fiederteilig, wollig behaart bis fast kahl.

Der Stängel ist aufrecht, kantig gerillt, meist rotbraun überlaufen, wollig behaart.

Die Blätter von Jakobskreuzkraut sind fiederteilig, wollig behaart bis fast kahl.

Der Stängel ist aufrecht, kantig gerillt, meist rotbraun überlaufen, wollig behaart.

Blätter haben einen unangenehmen Geruch.

© LfULG

Blütenköpfe Jakobskreuzkraut gold-gelb

Blütezeit: Juni – Oktober. Blütenköpfe gold-gelb

Zungenblüten in 15 – 20 mm breiten Körbchen

© LfULG

Was kann ich dagegen tun?

Das Jakobskreuzkraut muss am Blühen und an der Samenbildung gehindert werden. Auf kleineren Flächen oder bei geringem Besatz sollten die Pflanzen herausgerissen, ausgestochen und von der Fläche entfernt werden. Auf eine sorgfältige Wurzelentfernung ist dabei unbedingt zu achten, weil das Kraut auch aus Wurzelresten wieder austreiben kann. Bei diesen Arbeiten wird das Tragen von Schutzhandschuhen empfohlen, da neben den Blüten auch die jungen Pflanzenteile giftig sind. Für eine Mahd ist der günstigste Zeitpunkt unmittelbar vor dem Beginn oder zu Beginn der Blüte. Bau-, Mahd- und Transportgeräte sollen nach der Arbeit auf mit Kreuzkraut bewachsenen Flächen vor der Abfahrt gereinigt werden.

Wie entsorge ich die Pflanzen?

Kleinere Mengen sind über den Restabfall zu entsorgen, größere Mengen in geeigneten Biogas- und Fermentieranlagen. Bei einer sachgerechten Kompostierung werden die Samen abgetötet. Nicht geeignet ist eine Entsorgung auf dem Miststock oder auf dem Hausgarten-Kompost. Mit Jakobskreuzkraut belasteter Grünlandaufwuchs darf weder an eigene Tiere verfüttert noch als Futtermittel zum Verkauf angeboten werden.

Dr. Ewa Meinlschmidt, Sächs. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft u. Geologie, Referat Pflanzenschutz – Ewa.Meinlschmidt@smekul.sachsen.de