Presseinformation
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt bittet um Akzeptanz der ASP-Seuchenbekämpfungsmaßnahmen
Zur Umsetzung der Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen infolge des Neueintrages der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Görlitz finden gegenwärtig zahlreiche Maßnahmen statt, um das Infektionsgeschehen einzudämmen und eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. Dazu zählen insbesondere die intensive Fallwildsuche mittels Drohnenbefliegungen und Kadaversuchhunden sowie die gezielte Bejagung von Schwarzwild durch die Jägerschaft. Am vergangenen Wochenende sind bereits neue Elektrozäunungen im betroffenen Gebiet in den Königshainer Bergen errichtet worden. Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist es nach wie vor, die Übertragung des Virus in die Hausschweinebestände zu verhindern und damit die wirtschaftliche Existenz der Landwirte mit Schweinemast- und Schweinezuchtbetrieben in diesem Gebiet zu sichern.
In diesem Zusammenhang bittet das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Görlitz (LÜVA) die Bevölkerung um Akzeptanz der getroffenen Regelungen und notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der ASP. Aus aktuellem Anlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeglicher Diebstahl von Zäunungen und Torelementen eine Straftat darstellt und konsequent zur Anzeige gebracht wird. Die Bevölkerung wird gebeten, in den eingezäunten Bereichen auf geschlossene Tore zu achten und diese gegebenenfalls eigenständig zu schließen. Beschädigungen oder Hinweise zu defekten Zäunungen sollten dem LÜVA zeitnah gemeldet werden.
Die Jägerschaft leistet im Rahmen der verstärkten Bejagung des Schwarzwildes einen wesentlichen Beitrag zur Seuchenbekämpfung. Um das Schwarzwild, insbesondere infizierte Bestände, nicht zu beunruhigen, gilt in den Sperrzonen ein strikter Leinenzwang für Hunde. Den diesbezüglichen Aufforderungen der Jäger in ihren Revieren, sollten die Hundehalter bei Ihren Spaziergängen unbedingt Folge leisten. Auch hier werden Verstöße bei Missachtung zur Anzeige gebracht.
Jegliche Fallwildfunde von Schwarzwild sind dem entweder dem Jagdausübungsberechtigten oder dem LÜVA unverzüglich per E-Mail an schwarzwildmeldung@kreis-gr.de oder telefonisch unter 03581 663-8822 zu melden.
Weitere Informationen: https://asp.landkreis.gr/