Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien ab 01.01.2025

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
Die neue EU-Verordnung zur Altkleiderentsorgung hat in der Bevölkerung viele Fragen aufgeworfen und für Verwirrung gesorgt.

BTV Lohsa hat diesbezüglich einige Informationen zusammen getragen. Klicken Sie hierzu bitte auf das Beitragsbild.

Hier klicken für die Pressemitteilung des Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V…